Ergebnis des Bürgerentscheides zu der neuen Dorfmitte:
Bürgerbegehren: 73%
Ratsbegehren: 27%
(Quelle: https://bonstetten.de/index.php/aktuelles/81-ergebnis-des-buergerentscheides-neue-mitte )
Ergebnis des Bürgerentscheides zu der neuen Dorfmitte:
Bürgerbegehren: 73%
Ratsbegehren: 27%
(Quelle: https://bonstetten.de/index.php/aktuelles/81-ergebnis-des-buergerentscheides-neue-mitte )
Sobald uns die Ergebnisse bekannt sind, werden wir Sie hier veröffentlichen.
Verfasst von buergerentscheid Keine Kommentare
NEIN!
Stoppen Sie die Kostenexplosion!
Stimmen Sie für das Bürgerbegehren und gegen das Ratsbegehren, damit die Kosten des Projekts in einem vertretbaren Rahmen bleiben!
Neue Ortsmitte ja, doch mit finanziellem Augenmaß
Am 14. November 2021 findet in Bonstetten der Bürgerentscheid hierzu statt.
Einige von vielen Fragen, die wir nachfolgend beantworten wollen.
Was umfasst das Projekt „Ortsmitte“ derzeit? Was ist bisher geplant?
Das Projekt „Ortsmitte“ umfasst aktuell zwei Gebäude in L-Form mit Außenanlagen.
Im Wesentlichen sind in den zwei geplanten Gebäuden, die Feuerwehr im „Loch“ (separat), der Musikverein, ein zweiter Bürgersaal im Erdgeschoss und das Rathaus im Obergeschoss vorgesehen.
Da Bonstetten mit ca. 1.600 Einwohnern keine selbstverwaltende Gemeinde ist, sind für das Rathaus hauptsächlich ein Bürgermeisterzimmer mit Vorzimmer, ein Sitzungsaal und ein Archiv erforderlich.
Die Teilprojekte Mehrgenerationenhaus, Mehrzweckplatz, Dorfpark und die Grunderwerbe (Hauptstraße) sind in den derzeitigen Projektkosten in Höhe von 9,5 Mio. Euro NICHT enthalten.
Warum gibt es jetzt einen Bürgerentscheid?
Wir, die Vertreter*innen des Bürgerbegehrens haben die Stimmung im Ort wahr- und ernstgenommen und 235 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt.
Sie haben dadurch die Möglichkeit am 14.11.2021 darüber zu entscheiden, ob ein Projekt in der Größenordnung von mindestens 9,5 Mio. realisiert werden soll.
Ist ein günstigeres Projekt „Ortsmitte“ umsetzbar? Gibt es trotzdem Fördergelder?
Es geht günstiger! Dies zeigen auch Projekte in Nachbargemeinden, wie beispielsweise in Horgau. Die selbstverwaltende Gemeinde Horgau plant ein neues Rathaus und Räume für Bürger*innen inkl. Außenanlage für 3,5 Mio. Euro (Quelle: Augsburger Allgemeine vom 18.09.2021).
Bonstetten braucht keine 2 Bürgersäle und keinen zusätzlichen Sitzungsaal, der nur einmal im Monat genutzt wird.
Fördergelder gibt es auch für eine „gedeckelte Ortsmitte“. Denn Förderschwerpunkte der Städtebauförderung liegen beim Erwerb von Grundstücken und der Herstellung von Erschließungsanlagen (Außenanlagen) und Abriss/Umbauten von Gebäuden.
KEINE Förderung gibt es für den Neubau von Gebäuden!!
Der Fördersatz bei einer Städtebauförderung beträgt in der Regel 60 % unabhängig von der Objektgröße.
Ein neues Feuerwehrhaus wird es auf jeden Fall auch bei einem finanziell gedeckelten Projekt geben.
Warum ein finanzieller Deckel für die Ortsmitte – Bonstetten hat doch Rücklagen?
Die Rücklagen der Gemeinde resultieren zum größten Teil aus dem Verkauf von Bauplätzen. Doch die Flächen für neue Baugebiete sind begrenzt und der Bauboom endlich. Ein nachhaltiges Wachstum sollte über mehrere Generationen gehen. Die Infrastruktur in Bonstetten hinkt der Einwohnerentwicklung schon jetzt hinterher.
Deshalb sollte mit den Rücklagen maßvoll umgegangen werden:
Was bedeutet das Ratsbegehren?
Das Ratsbegehren stellt einen finanziellen Freifahrtschein für das Projekt „Ortsmitte“ dar. Die Aussicht auf die angebliche Förderung in Höhe von ca. 2,84 Mio. Euro (laut Bürgermeisterbrief im August) soll die Bevölkerung überzeugen für ein finanziell unbegrenztes Projekt „Ortsmitte“ zu stimmen. Es droht ein Fass ohne Boden. Damit sind die Wege für einen zweiten „Berliner Flughafen“, „Elbphilharmonie“ oder „Stuttgart 21“ gelegt – wenn auch in kleinerem Rahmen.
Muss das jetzige Rathausgebäude unbedingt verkauft werden?
Nein, mit einer Kostendeckelung wie das Bürgerbegeheren sie vorsieht kann dieses nur ca. 40 Jahre alte Gebäude erhalten bleiben. Ein Verkauf ist nicht nötig. Nur mit einem Freifahrtschein für die neue Ortsmitte (Ratsbegehren) müsste das Grundstück mit Gebäude verkauft werden, da die Rücklagen nicht ausreichen und die Gemeinde aufgrund der resultierenden Verschuldung dringend Geld benötigt. Ein Abriss wäre höchstwahrscheinlich die Folge.
Wir möchten dieses Gebäude erhalten. Es ist nicht nur ein schönes Gebäude mit Kunstwerken des Malers Zapf der hier in Bonstetten lebte, sondern auch ein Gebäude mit dem die Bürger*innen Erinnerungen und Emotionen verbinden. Das Gebäude gehört wie die Kirche zum Dorf und kann gut erhalten und umgestaltet werden. Kinder und Jugendliche bzw. Vereine können hier zum Beispiel Räumlichkeiten erhalten.
Ihre Vertreter*innen des Bürgerbegehrens
NICHT enthalten in den 9,5 Mio. € sind:
z. B. in Horgau. Die selbstverwaltende Gemeinde plant aktuell ein neues Rathaus inkl. Außenanlagen für 3,5 Mio. €. Dabei wird der Sitzungssaal auch als Bürgersaal genutzt!!
(Quelle: Augsburger Allgemeine vom 18.09.2021)
Fördermittel wird es auch für eine „gedeckelte Ortsmitte“ geben. Der Fördersatz von der Städtebauförderung ist unabhängig von der Objektgröße. Auch für ein neues Feuerwehrhaus gibt es Fördermittel.
Braucht Bonstetten 2 Bürgersäle und einen Sitzungssaal?
Ist es sinnvoll eine Feuerwehr über eine Steigung aus dem Untergeschoss ausfahren zu lassen? (Starkregenphänomene, Schnee und Eis)?
Braucht eine kleine Gemeinde wie Bonstetten eine Ortsmitte für über 9,5 Mio. Euro?
Soll Bonstetten für dieses Projekt die gesamten Rücklagen aufbrauchen und sich sogar noch verschulden?
Braucht Bonstetten ein überteuertes Schauprojekt?
Braucht Bonstetten Außenanlagen die über 2,3 Mio. Euro kosten?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten können, dann gehen Sie am 14.11.2021 zum Bürgerentscheid oder nutzen Sie die Breifwahl und stimmen Sie
mit „Ja“ beim Bürgerbegehren,
mit „Nein“ beim Ratsbegehren und
für das „BÜRGERBEGEHREN“ bei der Stichfrage.
Ihre Initiator*innen
Dipl.-Ing. Daniela Gruhler, Werner Halank und Gertrud Wagner
eine neue Ortsmitte mit finanziellem Deckel
eine neue Ortsmitte mit finanziellem Freifahrtschein und zweifelhaftem Mehrwert für die Nutzer.
Nutzung von Fördergeldern
Nutzung von Fördergeldern
finanzielle Handlungsfreiheit der Gemeinde erhalten
Aufbrauchen aller in 20 Jahren angesparten Rücklagen mit nur einem Projekt
Rücklagen, die nicht komplett aufgebraucht werden, um andere Projekte, wie z.B. Freizeiteinrichtungen (Skaterbahn, Mehrzweckhalle) oder Glasfaserausbau, realisieren zu können.
Verschuldung der Gemeinde